Fahren mit ausländischem Führerschein: Artikel 133 des albanischen Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 133 legt fest, wann Fahrer mit einem Führerschein aus einem anderen Staat in Albanien fahren dürfen, wann eine amtliche Übersetzung nötig ist und welches Bußgeld bei Verstößen droht.
Aktualisiert:
Wer mit ausländischem Führerschein fahren darf
Nach Absatz 1 dürfen Inhaber eines von einem ausländischen Staat ausgestellten Führerscheins oder internationalen Führerscheins in Albanien die Fahrzeuge führen, für die dieser Führerschein gilt – sofern sie nicht länger als ein Jahr in Albanien ansässig sind.
Wann eine Übersetzung nötig ist
Entspricht der ausländische oder internationale Führerschein nicht den Mustern internationaler Abkommen, denen Albanien beigetreten ist, muss ihm eine amtliche Übersetzung ins Albanische oder ein gleichwertiges Dokument beiliegen (Absatz 2). Besondere internationale Abkommen können Ausnahmen vorsehen.
Nachweise der beruflichen Befähigung
Verlangt der Ausstellerstaat für bestimmte Fahrzeuge zusätzlich eine Bescheinigung über die berufliche Befähigung oder einen anderen Befähigungsnachweis, muss der Fahrer diese von der zuständigen Behörde dieses Staates ausgestellten Dokumente besitzen (Absatz 3).
Das Bußgeld nach Absatz 4
Ein Verstoß gegen Absatz 2 oder das Fahren ohne die erforderliche Bescheinigung über die berufliche Befähigung wird mit 10.000 bis 40.000 Lek geahndet. Die Beträge stammen aus dem veröffentlichten Gesetzestext; prüfen Sie den genauen Zahlbetrag vor der Zahlung im offiziellen Zahlungskanal.
Dieselben Regeln wie für einheimische Fahrer
Nach Absatz 5 müssen Fahrer mit ausländischem Führerschein alle Vorschriften des Gesetzes einhalten; die für Inhaber albanischer Führerscheine vorgesehenen Maßnahmen gelten auch für sie.
Bußgelder nach diesem Artikel
| 133 §4 | 10.000 ALL bis 40.000 ALLGesetzestext (Albanisch)Cilido që shkel dispozitat e pikës 2 ose që drejton mjetin e pajisur me lejedrejtimi, por jo me certifikatën e aftësisë profesionale, kur kjo parashikohet, ndëshkohet me masën administrative me gjobë nga dhjetë mijë deri në dyzet mijë lekë. |
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Quelle
Konsolidierter Text des albanischen Straßenverkehrsgesetzes (Gesetz 8378/1998, geändert bis Gesetz 58/2026), S. 86. Orientierung, keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Dürfen Touristen in Albanien mit ausländischem Führerschein fahren?
Absatz 1 erlaubt das Führen der Fahrzeuge, für die der Führerschein gilt, sofern der Fahrer nicht länger als ein Jahr in Albanien ansässig ist. Entspricht der Führerschein nicht den internationalen Mustern, ist eine amtliche albanische Übersetzung oder ein gleichwertiges Dokument nötig (Absatz 2).
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn die nötige Übersetzung fehlt?
Ein Verstoß gegen Absatz 2 kostet 10.000 bis 40.000 Lek (Absatz 4). Prüfen Sie den genauen Betrag im offiziellen Zahlungskanal.
Gelten für ausländische Fahrer dieselben Regeln und Maßnahmen?
Ja. Nach Absatz 5 müssen Fahrer mit ausländischem Führerschein alle Vorschriften des Gesetzes einhalten, und die für Inhaber albanischer Führerscheine vorgesehenen Maßnahmen gelten auch für sie.
Was bedeutet „133 §4“ auf einem Strafzettel?
Gemeint ist Artikel 133, Absatz 4 des albanischen Straßenverkehrsgesetzes (Kodi Rrugor). Aktive, unbezahlte Bußgelder zu einem Kennzeichen können Sie kostenlos auf der Startseite von Gjoba Alert prüfen. Diese Seite dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung. Das Gesetz kann sich ändern.