Artikel 191 der albanischen Straßenverkehrsordnung: Kfz-Haftpflichtversicherung
Artikel 191 des albanischen Straßenverkehrsgesetzes (Kodi Rrugor) verbietet das Fahren ohne Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten und legt das Bußgeld dafür fest.
Aktualisiert:
Wer versichert sein muss (Absatz 1)
Kraftfahrzeuge, die nicht auf Schienen fahren, einschließlich Oberleitungsbussen und Anhängern, dürfen auf Straßen und an öffentlichen Orten nur gefahren werden, wenn sie nach den geltenden Vorschriften über die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten versichert sind. Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen oder Mietwagen erwähnt der Artikel nicht gesondert.
Bußgeld nach Artikel 191 (Absatz 2)
Wer ohne Versicherung fährt, zahlt ein Bußgeld von 10.000 bis 40.000 Lek. Dieser Artikel sieht keine zusätzliche Maßnahme vor.
Die Beträge stammen aus dem veröffentlichten Gesetzestext; prüfen Sie den genauen zu zahlenden Betrag vor der Zahlung im offiziellen Zahlungskanal.
So lesen Sie den Code auf dem Strafzettel
Ein Code wie „191 §2“ auf einem Strafzettel bedeutet Artikel 191, Absatz 2 des albanischen Straßenverkehrsgesetzes (Kodi Rrugor). Aktive unbezahlte Bußgelder zu einem Kennzeichen können Sie kostenlos auf der Startseite von Gjoba Alert prüfen.
Diese Seite dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Das Gesetz kann sich ändern.
Bußgelder nach diesem Artikel
| 191 §2 | 10.000 ALL bis 40.000 ALLGesetzestext (Albanisch)Cilido që qarkullon pa qenë i siguruar, ndëshkohet me masë administrative me gjobë nga dhjetë mijë deri në dyzet mijë lekë. |
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Quelle
Konsolidierter Text des albanischen Straßenverkehrsgesetzes (Gesetz 8378/1998, geändert bis Gesetz 58/2026), S. 127–128. Orientierung, keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Ist die Kfz-Versicherung in Albanien Pflicht?
Ja. Absatz 1 verbietet es, Kraftfahrzeuge ohne Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten auf Straßen und an öffentlichen Orten zu fahren.
Wie hoch ist das Bußgeld für Fahren ohne Versicherung in Albanien?
Absatz 2 sieht 10.000 bis 40.000 Lek vor. Den genauen Betrag prüfen Sie im offiziellen Zahlungskanal.
Gilt die Regel auch für Anhänger?
Ja, Absatz 1 nennt Oberleitungsbusse und Anhänger ausdrücklich unter den Fahrzeugen, die versichert sein müssen.
Gilt die Regel nur auf Straßen?
Nein. Absatz 1 nennt Straßen und öffentliche Orte: An beiden darf ein unversichertes Fahrzeug nicht gefahren werden.