Protokollierung von Verkehrsverstößen: Artikel 198 der albanischen Straßenverkehrsordnung
Artikel 198 beschreibt, wie ein Verkehrsverstoß festgestellt und in einem Protokoll festgehalten wird, auch wenn er von automatischen elektronischen Geräten erfasst wird. Einen Bußgeldbetrag legt er nicht fest.
Aktualisiert:
Wem der Verstoß angelastet wird
Nach Absatz 1 muss der Verstoß, sofern die Verantwortung festgestellt werden kann, sofort sowohl dem Zuwiderhandelnden als auch der Person angelastet werden, die gesamtschuldnerisch zur Zahlung des fälligen Betrags verpflichtet ist.
Das Protokoll und seine Kopien
- Es wird ein Protokoll (procesverbal) erstellt, das auch Erklärungen enthält, deren Aufnahme die Beteiligten verlangen; das Muster legt die Durchführungsverordnung fest (Absatz 2).
- Eine Kopie erhält der Zuwiderhandelnde und, falls anwesend, die gesamtschuldnerisch verpflichtete Person (Absatz 3).
- Eine weitere Kopie wird sofort der Dienststelle oder dem Kommando übergeben, dem der feststellende Beamte untersteht (Absatz 4).
Von automatischen Geräten erfasste Verstöße
Absatz 5 betrifft Verstöße, die von elektronischen und automatischen digitalen Geräten auf beschilderten Straßen festgestellt werden. Das Protokoll nennt dann die Gründe für den Verstoß, und Durchführungsbestimmungen legen das Muster des Protokolls und seine Ausfüllung fest. Die Zustellung richtet sich in diesen Fällen nach Artikel 199 des Gesetzes.
So lesen Sie den Code auf dem Strafzettel
Ein Code wie „198 §5“ auf einem Strafzettel bedeutet Artikel 198, Absatz 5 des albanischen Straßenverkehrsgesetzes (Kodi Rrugor). Aktive unbezahlte Bußgelder zu einem Kennzeichen können Sie kostenlos auf der Startseite von Gjoba Alert prüfen.
Artikel 198 selbst legt keinen Bußgeldbetrag fest; prüfen Sie den genauen zu zahlenden Betrag im offiziellen Zahlungskanal.
Quelle
Konsolidierter Text des albanischen Straßenverkehrsgesetzes (Gesetz 8378/1998, geändert bis Gesetz 58/2026), S. 129. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Änderungen des Artikels: Shtuar pika 5 me ligjin nr. 10488, datë 5.12.2011
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Häufige Fragen
Legt Artikel 198 einen Bußgeldbetrag fest?
Nein. Er regelt, wie ein Verstoß festgestellt und protokolliert wird, nicht die Höhe des Bußgelds.
Was sagt Absatz 5 von Artikel 198 über die automatische Erfassung?
Er betrifft Verstöße, die von elektronischen und automatischen digitalen Geräten auf beschilderten Straßen festgestellt werden: Das Protokoll nennt die Gründe für den Verstoß, und die Zustellung richtet sich nach Artikel 199.
Kann ich eine eigene Erklärung ins Protokoll aufnehmen lassen?
Absatz 2 sieht vor, dass das Protokoll Erklärungen enthält, deren Aufnahme die Beteiligten verlangen.
Ist diese Seite eine Rechtsberatung?
Nein. Sie dient der Information auf Grundlage des veröffentlichten Gesetzestextes, und das Gesetz kann sich ändern.