Halte- und Parkverbot: Artikel 156 des albanischen Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 156 zählt die Orte auf, an denen Fahrzeuge nicht halten oder parken dürfen. Das Bußgeld – umgangssprachlich das Knöllchen – gilt für jeden Kalendertag, an dem der Verstoß andauert.
Aktualisiert:
Halte- und Parkverbot (Absatz 1)
- an oder in der Nähe von Bahnübergängen und auf Eisenbahn- oder Straßenbahngleisen oder so nah daran, dass der Verkehr behindert wird;
- in Tunneln, Unterführungen, unter Überführungen, Bögen und Durchfahrten, sofern Schilder nichts anderes bestimmen;
- auf Kuppen und in Kurven außerorts sowie auf innerstädtischen Straßen erster Kategorie und in deren Nähe;
- im Umkreis von 30 m vor Verkehrszeichen und Ampeln, wenn die Sicht darauf verdeckt wird;
- außerorts an und in der Nähe von Kreuzungen; innerorts weniger als 5 m vom Rand der kreuzenden Fahrbahn an Kreuzungen, sofern nicht anders beschildert;
- auf Fußgängerüberwegen, Radwegen und deren Ausfahrten sowie auf Gehwegen, sofern nicht anders beschildert.
Parkverbot (Absatz 2)
- Parken in zweiter Reihe (mit den Ausnahmen für Zweiräder in Absatz 2/c);
- an Bus-, Oberleitungsbus- und Straßenbahnhaltestellen und, wo nicht markiert, im Umkreis von 15 m vom Haltestellenschild; an Taxiständen;
- auf Plätzen für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung (mit Verweis auf Artikel 186) und auf deren Rampen;
- auf Fahrstreifen für den öffentlichen Verkehr, in Fußgängerzonen und in Zonen mit beschränktem Verkehr für nicht berechtigte Fahrzeuge;
- vor Müllcontainern, auf Banketten, sofern nicht anders beschildert, und an Tankstellen während der Öffnungszeiten bis 5 m vor und hinter den Zapfsäulen.
Weitere Regeln
Innerorts dürfen Anhänger nicht abgekoppelt vom Zugfahrzeug geparkt werden, sofern nicht anders beschildert (Absatz 3). Beim Halten oder Parken muss der Fahrer die nötigen Vorkehrungen treffen, um Unfälle und eine Benutzung des Fahrzeugs ohne seine Zustimmung zu verhindern (Absatz 4).
Bußgeld nach Artikel 156
Ein Verstoß gegen diesen Artikel wird mit einem Verwaltungsbußgeld von 1.000 bis 3.000 Lek geahndet (Absatz 6). Nach Absatz 7 gelten die Maßnahmen für jeden Kalendertag, an dem der Verstoß andauert.
Die Beträge stammen aus dem veröffentlichten Gesetzestext; prüfen Sie den genauen Zahlbetrag vor der Zahlung im offiziellen Zahlungskanal.
So lesen Sie den Code auf dem Strafzettel
Der Code „156 §6“ auf einem Strafzettel bedeutet Artikel 156, Absatz 6 des albanischen Straßenverkehrsgesetzes (Kodi Rrugor).
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Diese Seite dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung. Das Gesetz kann sich ändern.
Bußgelder nach diesem Artikel
| 156 §6 | 1.000 ALL bis 3.000 ALLGesetzestext (Albanisch)Cilido, që shkel dispozitat e këtij neni, ndëshkohet me masë administrative, me gjobë nga një mijë deri në tre mijë lekë. |
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Quelle
Konsolidierter Text des albanischen Straßenverkehrsgesetzes (Gesetz 8378/1998, geändert bis Gesetz 58/2026), S. 102–104. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Änderungen des Artikels: Ndryshuar pika 6 me ligjin nr. 9808, datë 24.9.2007 dhe me ligjin nr. 10488, datë 5.12.2011
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Häufige Fragen
Wie hoch ist ein Bußgeld für Falschparken in Albanien?
Absatz 6 von Artikel 156 sieht ein Bußgeld von 1.000 bis 3.000 Lek vor. Prüfen Sie den genauen Betrag im offiziellen Zahlungskanal.
Kann das Bußgeld für denselben Verstoß mehrfach anfallen?
Nach Absatz 7 gelten die Maßnahmen für jeden Kalendertag, an dem der Verstoß andauert.
Darf ich auf dem Gehweg parken?
Nein. Absatz 1/h verbietet Halten und Parken auf Gehwegen, sofern Schilder nichts anderes bestimmen.
Wie weit von einer Bushaltestelle entfernt darf ich parken?
Ist der Haltestellenbereich nicht markiert, ist Parken im Umkreis von 15 m vom Haltestellenschild verboten (Absatz 2/d).
Was bedeutet „156 §6“ auf einem Strafzettel?
Gemeint ist Artikel 156, Absatz 6 des albanischen Straßenverkehrsgesetzes (Kodi Rrugor). Aktive, unbezahlte Bußgelder zu einem Kennzeichen können Sie kostenlos auf der Startseite von Gjoba Alert prüfen. Diese Seite dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung. Das Gesetz kann sich ändern.