Artikel 139 des albanischen Straßenverkehrsgesetzes: Geschwindigkeit
Artikel 139 verpflichtet Fahrer, eine für Straße, Fahrzeug und Verkehr sichere Geschwindigkeit zu wählen, und verbietet Straßenrennen sowie zu langsames Fahren.
Aktualisiert:
Was Artikel 139 verlangt
Fahrer müssen ihre Geschwindigkeit an Eigenschaften, Zustand und Beladung des Fahrzeugs, an Straße, Verkehr und alle sonstigen Umstände anpassen, sodass jede Gefahr für Personen und Sachen vermieden wird (Absatz 1).
Sie müssen das Fahrzeug stets beherrschen und alle nötigen Manöver sicher ausführen können, insbesondere das sofortige Anhalten innerhalb der Sichtweite und vor jedem möglichen Hindernis (Absatz 2).
Wo besonders langsam zu fahren ist
Absatz 3 nennt Orte und Situationen, in denen die Geschwindigkeit mit besonderer Sorgfalt anzupassen ist:
- Streckenabschnitte mit eingeschränkter Sicht und Kurven;
- in der Nähe von Kreuzungen, Schulen und anderen durch Schilder gekennzeichneten Orten, an denen sich Kinder aufhalten;
- starke Gefälle sowie enge oder überfüllte Durchfahrten;
- nachts und bei schlechter Sicht wegen Witterung oder aus anderen Gründen;
- innerorts und auf Abschnitten mit Bebauung am Straßenrand.
Fußgänger, Rennen und zu langsames Fahren
An Fußgängerüberwegen müssen Fahrer die Geschwindigkeit verringern, notfalls bis zum Stillstand; ebenso, wenn Fußgänger auf der Fahrbahn zögern oder verunsichert wirken oder Tiere auf der Straße Anzeichen von Angst zeigen (Absatz 4).
Absatz 5 verbietet Geschwindigkeitsrennen, die eine ernste Gefahr für Verkehrsteilnehmer schaffen, besonders in Städten – einschließlich aggressiver Manöver, häufiger Spurwechsel ohne Blinken und asozialen Verhaltens im Straßenverkehr. Absatz 6 verbietet, so langsam zu fahren, dass der normale Verkehr behindert oder gefährdet wird.
Bußgelder nach Artikel 139
Für die in Absatz 7 genannten Fahrer (Fahrzeuge mit Pedalantrieb und Zugtiere) beträgt das Bußgeld 250 bis 1.000 Lek (Absatz 9).
Die Beträge stammen aus dem veröffentlichten Gesetzestext; prüfen Sie den genauen Zahlbetrag vor der Zahlung im offiziellen Zahlungskanal.
- 20.000 bis 60.000 Lek bei Verstößen gegen die Absätze 3 und 5 (Absatz 8);
- 500 bis 2.000 Lek bei sonstigen Verstößen gegen diesen Artikel (Absatz 10).
So lesen Sie den Code auf dem Strafzettel
Der Code „139 §8“ auf einem Strafzettel bedeutet Artikel 139, Absatz 8 des albanischen Straßenverkehrsgesetzes (Kodi Rrugor).
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Diese Seite dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung. Das Gesetz kann sich ändern.
Bußgelder nach diesem Artikel
| 139 §8 | 20.000 ALL bis 60.000 ALLGesetzestext (Albanisch)Cilido që shkel dispozitat e pikës 3 dhe 5, ndëshkohet me masë administrative me gjobë nga njëzet mijë deri në gjashtëdhjetë mijë lekë. |
|---|---|
| 139 §10 | 500 ALL bis 2.000 ALLGesetzestext (Albanisch)Cilido që shkel dispozitat e tjera të këtij neni, ndëshkohet me masë administrative me gjobë nga pesëqind deri në dy mijë lekë. |
Quelle
Konsolidierter Text des albanischen Straßenverkehrsgesetzes (Gesetz 8378/1998, geändert bis Gesetz 58/2026), S. 89–90. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Änderungen des Artikels: Shtuar pjesë fjalie në pikën 5, hequr togfjalësh në pikën 7, ndryshuar togfjalësh në pikën 8 me ligjin nr. 58/2026, datë 18.6.2026
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bußgeld für Straßenrennen in Albanien?
Nach Absatz 8 von Artikel 139 wird ein Verstoß gegen Absatz 5, der gefährliche Geschwindigkeitsrennen verbietet, mit 20.000 bis 60.000 Lek geahndet. Prüfen Sie den genauen Betrag im offiziellen Zahlungskanal.
Gibt es ein Bußgeld für zu langsames Fahren?
Ja. Absatz 6 verbietet, so langsam zu fahren, dass der normale Verkehr behindert oder gefährdet wird. Sonstige Verstöße gegen den Artikel, darunter dieser, kosten 500 bis 2.000 Lek (Absatz 10).
Legt Artikel 139 Tempolimits in km/h fest?
Nein. Artikel 139 enthält allgemeine Regeln zur sicheren Geschwindigkeit und zur Beherrschung des Fahrzeugs (Absätze 1–6), aber keine Zahlenwerte.